Die verschiedenen präventiven Maßnahmen dienen dazu, Arbeitsplätze zu sichern und sie langfristig zu erhalten. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, präventiv zu handeln und dadurch Kündigungen zu vermeiden.
Das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) unterscheidet dabei zwischen:
Ein Präventionsverfahren wird ausschließlich bei schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten durchgeführt.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement richtet sich dagegen an alle Beschäftigten, die länger erkrankt sind, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.
Bei Präventionsverfahren haben Arbeitgeber immer das Integrationsamt zu beteiligen.
Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement dagegen wird nur bei Bedarf das Integrationsamt hinzugezogen.