Firmen und Verwaltungen tragen große Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe behinderter Menschen. Dass es nicht von Nachteil sein muss, behinderte Menschen zu beschäftigen, zeigt die Leistungsbereitschaft vieler behinderter Mitarbeiter. Zugleich gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Neben einer Beratung kann das Integrationsamt Arbeitgeber mit finanziellen Leistungen unterstützen. Zum Beispiel bei:
Für Leistungen an Arbeitgeber ist das Integrationsamt Ansprechpartner, in dessen Bereich sich der Arbeitsplatz des schwerbehinderten Beschäftigten befindet.
Die oben genannten Leistungen werden vom Integrationsamt erbracht.
Bei der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen können Arbeitgeber außerdem Zuschüsse von der Agentur für Arbeit Bremen/ Bremerhaven oder den Jobcentern erhalten.
Dies ist möglich im Rahmen eines regionalen von 2018 bis 2023 laufenden Arbeitsmarktprogramms.
Die Leistungen persönlicher und finanzieller Art stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes und die besonderen Bedarfe der schwerbehinderten Menschen abgestellte Förderung dar. Bei finanziellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann im Einzelfall zunächst unklar sein, ob das Integrationsamt oder ein Rehabilitationsträger zuständig ist. Für diesen Fall regelt die Zuständigkeitsklärung (§§ 14-15 SGB IX), wie zu verfahren ist.
Eine Aufstockung der Leistungen der Rehabilitationsträger durch Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist nicht zulässig (Aufstockungsverbot).
Die BIH bietet eine Übersicht über die Leistungen der Integrationsämter: weiter