Der grün-orangefarbene Schwerbehindertenausweis berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr.
Es wird unterschieden zwischen:
(wenn die Merkzeichen "erhebliche Gehbehinderung", "außergewöhnliche Gehbehinderung" oder "Gehörlosigkeit" festgestellt wurden)
Unter folgenden Voraussetzungen kann man sich von der Eigenbeteiligung befreien lassen:
Wenn Sie
Wenn Sie die unentgeltliche Beförderung nutzen möchten, erhalten Sie eine Wertmarke vom Amt für Versorgung und Integration Bremen.
Diese wird auf Antrag ausgestellt und an Sie übersandt.
Sie können damit Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben.
Gepäckbeförderung
Unentgeltlich werden folgende Gegenstände befördert, soweit es die Beschaffenheit des Verkehrsmittels zulässt:
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsträger.
Wenn Sie die unentgeltliche Beförderung nicht nutzen möchten, können Sie die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Dazu wird auf Antrag vom Amt für Versorgung und Integration Bremen ein KfZ-Beiblatt ausgestellt.
Dieses muss beim Hauptzollamt vorgelegt werden und Sie erhalten eine 50%ige Ermäßigung bei der KfZ-Steuer.
Das Beiblatt ist Ihr Eigentum und muss nach Vorlage vom Finanzamt wieder ausgehändigt werden.