Als taubblinder Mensch sind solche Personen anzusehen, die wegen der Störung Ihrer Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und gleichzeitig wegen einer Störung ihres Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 anerkannt bekommen.
Es gibt weiterhin die Merkzeichen Bl und Gl. Wer blind oder gehörlos ist, bekommt oder behält das jeweilige Merkzeichen. Wer blind und gehörlos ist, bekommt oder behält beide Merkzeichen. Das Merkzeichen TBl gibt es zusätzlich zu den Merkzeichen Bl und Gl.