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Merkzeichen "Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

(Nur für Feststellungen bis zum 31.12.2020)

Voraussetzungen:

  1. Grad der Behinderung von unter 50, mindestens jedoch 30
  2. Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, insbesondere bei der Bewegung von Ort zu Ort

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