Merkzeichen "Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"
(Nur für Feststellungen bis zum 31.12.2020)
Voraussetzungen:
- Grad der Behinderung von unter 50, mindestens jedoch 30
- Einbuße der körperlichen Beweglichkeit, insbesondere bei der Bewegung von Ort zu Ort
Sie erhalten mit dieser Anerkennung einen Steuerfreibetrag.