Blind ist ein behinderter Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch ein behinderter Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzustellen sind.
Mit der Anerkennung des Merkzeichens "Blindheit" können Sie unterschiedliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die wir in einem Merkblatt (pdf, 211.3 KB) für Sie zusammengefasst haben.