Dieses Merkzeichen wird nur festgestellt, wenn Sie schwerkriegsbeschädigt sind oder entschädigungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz.
Das Kriegsleiden muss mindestens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 betragen.
Wenn dieses Merkzeichen festgestellt ist, können Sie mit einem 2. Klasse-Fahrschein bei Eisenbahnfahrten die 1. Klasse benutzen.