Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis, wenn mindestens ein Grad der Behinderung von 50 erreicht wird.
Dieser dient als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft.
Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen, um weitere behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Zur allgemeinen Information verweisen wir auf unser Merkblatt (pdf, 211.3 KB) und unsere Flyer über
Unter anderem können folgende Rechte, abhängig von der Höhe des Grades der Behinderung und der anerkannten Merkzeichen, mit der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft erlangt werden:
Im Stadtführer Barrierefreies Bremen sind Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen, von Gastronomie und Hotels zusammengetragen worden. So sollen Alltag und Reisen in Bremen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte, Gehörlose und Menschen mit Lernbehinderungen erleichtert werden.
Den Stadtführer finden Sie unter www.bremen.de/barrierefrei.