Sie sind hier:

Häufige Fragen und Antworten

Wann ist ein Mensch schwerbehindert?

Wenn mindestens ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt ist.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Jeder Bürger kann beim Amt für Versorgung und Integration Bremen einen Antrag stellen, wenn eine Gesundheitsstörung/chronische Erkrankung vorliegt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte hierfür das Formblatt verwendet werden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Formular zu erhalten:

  1. Online-Antragstellung über schwebnet.bremen.de
  2. Persönliche Vorsprache
    (Bremen: Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung, Bremerhaven: Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr)
  3. Ausdruck aus dem Internet Erstantrag (pdf, 759.6 KB)
  4. Telefonische Anforderung Telefonliste

Medizinische Unterlagen, die nicht älter als 3 Jahre sein sollten, können Sie gerne dem Antrag als Fotokopie beifügen. Das kann zu einer schnelleren Bearbeitung beitragen.
Hierzu zählen zum Beispiel Krankenhaus-, Kur- und Reha-Entlassungsberichte, pathologische Befunde oder Gutachten.
Ärztliche Atteste oder Röntgenbilder werden von uns nicht benötigt.

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen fordert die notwendigen medizinischen Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten/Kliniken und so weiter an und übernimmt auch die dadurch entstehenden Kosten.

Werde ich beim Amt für Versorgung und Integration Bremen untersucht?

Zusätzliche Begutachtungen finden beim Amt für Versorgung und Integration Bremen grundsätzlich nicht statt.

Bekomme ich einen Bescheid?

Die eingeholten ärztlichen Unterlagen werden vom versorgungsärztlichen Dienst des Amtes für Versorgung und Integration Bremen ausgewertet. Dieses Ergebnis ist Grundlage für die Entscheidung. Sie erhalten anschließend einen Bescheid, in dem der Grad der Behinderung, eventuell anerkannte Merkzeichen sowie die Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgeführt werden.

Werden die einzeln anerkannten Gesundheitsstörungen addiert?

Nein.
Liegen mehrere Erkrankungen vor, wird jede Gesundheitsstörung mit einem Einzel-Grad der Behinderung bewertet.
Anschließend erfolgt die Bewertung nach der Gesamt-Auswirkung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Wann bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? Entstehen Kosten?

Sie bekommen eine Ausweis, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt.
Der Schwerbehindertenausweis wird kostenlos ausgestellt.

Wie lange dauert das Feststellungsverfahren?

Wir möchten Ihren Antrag möglichst schnell bearbeiten. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Feststellung einer Behinderung ca. 6 Monate.

Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert. Bedenken Sie bitte, dass wir zur Feststellung auf die zeitnahe Übersendung von aussagekräftigen Befundunterlagen angewiesen sind. Auf die Dauer deren Übersendung hat das AVIB keinen Einfluss. Zudem ist grundsätzlich jeder Antrag nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung der vorliegenden Erkrankungen dem versorgungsärztlichen Dienst des AVIB vorzulegen, der eine medizinische Beurteilung vornimmt, welcher Grad der Behinderung und ggf. welche Merkzeichen zu vergeben sind. Der versorgungsärztliche Dienst des AVIB ist somit für sämtliche medizinische Stellungnahmen des Amtes inklusive des Feststellungsverfahrens einer Behinderung zuständig und für das Verfahren leider auch unabdingbar.

Aufgrund eines noch vorhandenen, jedoch stetig abnehmenden Bearbeitungsrückstandes im versorgungsärztlichen Dienst des AVIB ist aktuell noch mit der oben angegebenen durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 6 Monaten zu rechnen. Für diese aktuelle Wartezeit bitten wir Sie um Verständnis und Geduld.

Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Was soll ich tun?

Sie können jederzeit einen Neufeststellungsantrag (im Sprachgebrauch: Verschlimmerungsantrag) stellen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Formular zu erhalten:

  1. Online-Antragstellung über schwebnet.bremen.de
  2. Persönliche Vorsprache
    (Bremen: Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung, Bremerhaven: Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr)
  3. Ausdruck aus dem Internet Neufeststellungsantrag (pdf, 705.4 KB)
  4. Telefonische Anforderung Telefonliste

Wozu dient der Schwerbehindertenausweis?

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie, je nach Grad der Behinderung und mitunter abhängig von besonderen gesundheitlichen Merkmalen (Merkzeichen im Ausweis), Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen ohne die Gesundheitsstörungen nennen zu müssen.

Merkblatt zum Schwerbehindertenausweis (pdf, 211.3 KB)

Im Schwerbehindertenausweis werden der Grad der Behinderung und gegebenenfalls die anerkannten Merkzeichen eingetragen.

Ermäßigungen, wie zum Beispiel: Fähre, Eintrittskarten und so weiter, können damit ebenfalls je nach Anbieter und Veranstalter in Anspruch genommen werden.
Das ist jedoch eine private Regelung und vorher beim Kartenkauf zu erfragen.

Beim Amt für Versorgung und Integration Bremen
-Integrationsamt-, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen, können Sie kostenlos folgende Informationsbroschüren erhalten: "Behinderung und Ausweis" sowie "Nachteilsausgleiche".

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Nachteilsausgleiche/Merkzeichen.

Ab wann ist mein Schwerbehindertenausweis gültig?

Grundsätzlich gilt die Gültigkeit ab Antragseingang.
Wenn die Behinderung bereits zu einem früheren Zeitraum vorgelegen hat, kann eine rückwirkende Anerkennung erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein früherer Zeitpunkt im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden.
Dies sind, steuerliche, rentenrechtliche oder andere finanzielle Gründe.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich direkt an Ihren Sachbearbeiter wenden. Telefonliste

Kann der Schwerbehindertenausweis verlängert werden?

Um die Gültigkeit eines befristeten Schwerbehindertenausweises zu verlängern, muss die Verlängerung des Ausweises beantragt werden.
Zur Verlängerung der Gültigkeit ist es zwingend erforderlich ein Lichtbild zu übersenden. Eine Verlängerung auf dem alten Ausweis ist nicht mehr möglich!
Bei Neuausstellung ist der bisherige Schwerbehindertenausweis zwingend an das AVIB zurückzugeben.

Kann ich einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bekommen?

Ja.
Dieser wird ausgestellt, wenn keine Nachuntersuchung vorgesehen ist, Sie mindestens 16 Jahre sind und keine befristete Aufenthaltsregelung vorliegt.

Ich habe meinen Schwerbehindertenausweis verloren. Was muss ich tun?

  1. Sie teilen dem Amt für Versorgung und Integration Bremen schriftlich mit, dass Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben und fügen ein Passfoto bei (auf der Rückseite bitte Namen und Aktenzeichen schreiben) oder
  2. Sie kommen persönlich, während der Sprechzeiten
    (Bremen: Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung, Bremerhaven: Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr) oder außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung zum Amt für Versorgung und Integration Bremen und bringen ein Passfoto mit. Der Schwerbehindertenausweis wird dann sofort ausgestellt.

Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung des Amt für Versorgung und Integration Bremen nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch erheben.
Sofern Sie jemanden damit beauftragen, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.
Sie haben zwei Möglichkeiten, Widerspruch zu erheben:

  1. Sie können den Widerspruch schriftlich erheben, möglichst mit Angabe, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und welche Feststellung gewünscht wird oder
  2. Sie können den Widerspruch persönlich beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zur Niederschrift erheben. Ihr Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin wird diesen für Sie aufnehmen
    (Bremen: Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr – 12:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung, Bremerhaven: Montag - Freitag von 9:00 Uhr - 13:00 Uhr)

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Einhaltung der Frist von einem Monat.

Was passiert, nachdem ich Widerspruch erhoben habe?

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen prüft Ihre vorgebrachten Einwände und holt - falls erforderlich - ergänzende Informationen ein. Anschließend erfolgt eine erneute Prüfung durch den versorgungsärztlichen Dienst.
Wenn der Bescheid weiterhin als richtig angesehen wird, erfolgt die Aktenabgabe an die Widerspruchsbehörde/Dezernat Rechtsangelegenheiten im Hause. Dort werden alle Aspekte nochmals geprüft.
Anschließend erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.

Wenn Sie dann mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie beim Sozialgericht in Bremen Klage erheben.

Wenn die Feststellung ganz oder teilweise nicht der Richtigkeit entsprach, erhalten Sie einen neuen Bescheid, den sogenannten Abhilfe- oder Teilabhilfebescheid.
Auch hiergegen können Sie Einwände erheben und es erfolgt die Aktenabgabe an die Widerspruchsbehörde/Dezernat Rechtsangelegenheiten im Hause. Dort werden alle Aspekte nochmals neutral geprüft.
Anschließend erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.

Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an Ihre/Ihren zuständigen Sachbearbeiter/in wenden. Telefonliste