Der Grad der Behinderung bewertet die Auswirkungen einer beziehungsweise mehrerer Gesundheitsstörung/en auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Grundlage hierfür ist das Neunte Buch - Sozialgesetzbuch.
Die Feststellung erfolgt in Zehnergraden.
Eine Anerkennung ist nur zu treffen, wenn mindestens ein Grad der Behinderung von 20 erreicht wird.
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann sich auf verschiedene Weise auswirken.
Der Grad der Behinderung berücksichtigt deshalb körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge einer Krankheit oder Folge eines Unfalls ist.
Der für das Lebensalter typische Zustand bleibt unberücksichtigt.
Rechtsgrundlage für eine bundeseinheitliche Beurteilung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (ehemals "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht").