Aufgabe des Amtes für Versorgung und Integration Bremen ist es die Behinderungen, ihren Grad und die Merkzeichen festzustellen.
Es werden Personen als behinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertenrechts eingestuft, bei denen Schädigungen und/oder Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit vorliegen.
Ob Behinderungen vorliegen, wird unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt.