Bei der Neugestaltung oder der behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen ist oft fachtechnische Unterstützung notwendig und erwünscht.
Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte können sich bei uns beraten lassen, zum Beispiel bei
Unsere Technische Beraterin schätzt bei Anträgen auf begleitende Hilfen den Umfang der benötigten Unterstützung ein.
Darüber hinaus kann der Technische Beratungsdienst auch bei Präventions-, Kündigungsschutz- und Widerspruchsverfahren hinzugezogen werden.