Sie sind hier:

Schwerbehindertenvertretung

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung bestehen darin, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu achten. Sie kann auch Maßnahmen, die diesen zugute kommen, beantragen und ist Ansprech- und Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte.
Weiterhin unterstützt sie Beschäftigte bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder einer Gleichstellung, wirkt bei einer betrieblichen Inklusionsvereinbarung oder bei einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement mit und nimmt am Kündigungsschutzverfahren teil.

Die Schwerbehindertenvertretung bildet gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers das betriebliche Integrationsteam.

Das Integrationsamt Bremen steht der Schwerbehindertenvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hilfreich zur Seite. Dazu gehört auch unser umfangreiches aktuelles Informations- und Schulungsangebot.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und das ZB Digitalmagazin - Behinderung und Beruf bieten weitere Möglichkeiten zur Information an.