Für bestimmte Vorhaben kann eine Förderung aus dem Ausgleichsfonds in Betracht kommen. Der Ausgleichsfonds ist als zweckgebundene Vermögensmasse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet. Die Finanzierung erfolgt über Abführungen der Integrationsämter aus der von ihnen erhobenen Ausgleichsabgabe.
Aus dem Ausgleichsfonds können überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden. Dazu gehören insbesondere:
Die rechtlichen Grundlagen für den Ausgleichsfonds sind geregelt in § 161 Sozialgesetzbuch IX und §§ 35 bis 45 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.
Die Administrierung konkreter Förderprojekte übernimmt im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales die:
gsub mbH
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Tel: 030 284 09 0
Fax: 030 284 09 210
E-Mail: AGF@gsub.de
Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung gibt an Interessenten einen Leitfaden sowie Antragsformulare heraus und berät die Antragsteller. Interessenten ist zu empfehlen, einen etwaigen Antrag frühzeitig zu stellen, da das Antragsverfahren erfahrungsgemäß Zeit in Anspruch nimmt. Dazu gehört auch, dass der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildete Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitwirkt; dieser Beirat tagt zweimal im Jahr. Auch das Land Bremen ist im Beirat vertreten.
Sollte eine Förderung aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Sie in Betracht kommen, sprechen Sie bitte zunächst das Bremer Integrationsamt an. Wir beraten Sie gerne und können Ihnen konkrete Ansprechpartner/innen bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH nennen.