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Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen sind spezielle Hilfen für den Arbeitsplatz. Sie gehören meistens nicht zur üblichen Ausstattung eines Arbeitsplatzes.

Einige schwerbehinderte Menschen können nur mit zusätzlichen Hilfen arbeiten. Bei anderen schwerbehinderten Menschen wird die Arbeit durch technische Arbeitshilfen erleichtert.

Für einen Menschen, der eine Sehbehinderung hat, ist zum Beispiel eine Vergrößerungssoftware ein Hilfsmittel. Jemand anderes benötigt möglicherweise ein spezielles Head-Set für den Telefondienst oder eine spezielle Kleinfeld-Tastatur für EDV-Arbeiten, zum Beispiel weil er Einhänder ist.

Technische Arbeitshilfen werden für Sie persönlich angeschafft. In speziellen Arbeitsplatzschulungen können Sie den Umgang mit Ihrer Arbeitshilfe lernen. Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, können Sie das Hilfsmittel mitnehmen. Die Kosten für die regelmäßige Überprüfung und für Reparaturen Ihrer technischen Arbeitshilfen können übernommen werden.

Fristen:
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden, bevor Sie Bestellungen aufgeben.

erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe rechts),
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheids,
  • drei Kostenvoranschläge (bei Zuschüssen unter 5.000 € kann auch ein Angebot ausreichen).

Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 a Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit
§ 19 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)