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Arbeitsassistenz

Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Hilfskraft an Ihrem Arbeitsplatz beschäftigen. Diese Person hilft Ihnen bei Arbeiten, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können. Ihre Arbeitsassistenz übernimmt aber nur Hilfsarbeiten nach Ihren Anweisungen. Das Fachwissen für Ihren Beruf müssen Sie selbst haben. Die Aufgaben, die Ihren Beruf ausmachen, müssen Sie selbst erledigen können.

Nähere Informationen zur Arbeitsassistenz finden Sie rechts zum Herunterladen.

Suchen Sie einen Arbeitsplatz und brauchen Sie für den neuen Arbeitsplatz von Anfang an Arbeitsassistenz? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung bei der Agentur für Arbeit.

Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 5 Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit
§ 17 Absatz 1 a) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)