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Zuschüsse für GebärdensprachdolmetscherInnen

Wenn Sie gehörlose oder hörbehinderte MitarbeiterInnen beschäftigen, die vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren, ziehen Sie zu Besprechungen DolmetscherInnen hinzu.
Die Kosten, die Ihnen dafür entstehen, können auf Antrag vom Integrationsamt übernommen werden.

Hinweis:
Der Antrag ist beim Integrationsamt zu stellen vor dem Termin, zu dem DolmetscherInnen hinzugezogen werden.
Falls das Beschäftigungsverhältnis noch nicht lange besteht, kommt als Kostenträger die Agentur für Arbeit in Betracht.

Leistungsumfang:
Der Stundensatz, den das Integrationsamt maximal übernimmt, liegt aktuell bei 85 € und ist durch eine Vereinbarung zwischen dem Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bremen und dem Integrationsamt Bremen geregelt.

Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 a Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit
§ 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)