Der Integrationsfachdienst (IFD) berät und unterstützt behinderte Menschen im Arbeitsleben und bietet Hilfestellung für deren Kollegen, Vorgesetzte und Arbeitgeber.
Die Zielgruppen des IFD sind insbesondere:
Kontakt zu den Integrationsfachdiensten im Land Bremen
Sie können sich auch gerne direkt an die Integrationsfachdienste im Land Bremen wenden. Die Zuständigkeit richtet sich jeweils nach dem Sitz des Arbeitsplatzes. Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie beim IFD Bremen und dem IFD Bremerhaven.
Der IFD arbeitet bei seinen Aufgaben eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, den Integrationsteams, Rehabilitationseinrichtungen, den Handwerks- und Handelskammern usw. zusammen.
Der IFD ist ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Das Integrationsamt ist der Hauptauftraggeber des IFD und finanziert diesen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Der IFD wird auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und ggf. der Träger der Arbeitsvermittlung tätig, um besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln.
Besonders bei Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind, sind die Rehabilitationsträger Auftraggeber des IFD.
Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (§§ 185 und 192 ff.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28) geregelt.