Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises im Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Neuntes Buch - Sozialgesetzbuch unentgeltlich befördert. Voraussetzung ist, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist.
Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit
Die durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen entstehenden Fahrgeldausfälle der Verkehrsunternehmen werden nach einem Prozentsatz der von den Unternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet (§ 231 Neuntes Buch - Sozialgesetzbuch).
Der Prozentsatz wird für jedes Land von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Behörde für jeweils ein Jahr bekannt gemacht.
Jahr | Prozentsatz | Anteil Bund in % | Anteil Land in % |
---|---|---|---|
2009 | 3,82 | 1,10 | 98,90 |
2010 | 3,80 | 0,97 | 99,03 |
2011 | 3,82 | 0,84 | 99,16 |
2012 | 3,81 | 0,73 | 99,27 |
2013 | 3,74 | entfällt | 100 |
2014 | 3,76 | entfällt | 100 |
2015 | 3,69 | entfällt | 100 |
2016 | 3,59 | entfällt | 100 |
2017 | 3,53 | entfällt | 100 |
2018 | 3,48 | entfällt | 100 |
2019 | 3,55 | entfällt | 100 |
2020 | 3,24 | entfällt | 100 |
2021 | 3,09 | entfällt | 100 |
2022 | 3,01 | entfällt | 100 | 2023 | 2,91 | entfällt | 100 |
Siehe auch
Amtsblatt Prozentsatz 2015 (pdf, 296.6 KB)
Amtsblatt Prozentsatz 2016 (pdf, 296.8 KB)
Amtsblatt Prozentsatz 2017 (pdf, 295.5 KB)
Amtsblatt Prozentsatz 2018 (pdf, 296.1 KB)
Weist ein Unternehmen durch Verkehrszählung nach, dass das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und den sonstigen Fahrgästen den für das Land festgesetzten Prozentsatz um mindestens ein Drittel übersteigt, wird der Berechnung des Erstattungsbetrages auf Antrag der nachgewiesene Prozentsatz zugrunde gelegt.
Mit Wirkung vom 01.01.2019 ist eine neue Richtlinie in Kraft getreten. Bitte beachten Sie die Änderungen bei Ihrer Antragsstellung und verwenden zusätzlich die neuen Antragsformulare:
Für die Individualerstattung 2024 gelten folgende Erhebungszeiträume:
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