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15.11.2024 Umfrage zu KI und Assistenzsystemen für mehr Inklusion im Beruf

Sie sind herzlich eingeladen, an der Bedarfsanalyse im Rahmen des Projekts KI-Kompass Inklusiv teilzunehmen. Ziel des von Barbara Lippa und Verena Anton federführend geleiteten Projekts ist der Aufbau eines Kompetenz­zentrums für KI-gestützte Assistenztechnologien und Inklusion in der Arbeitswelt. Mit der Bedarfsanalyse soll die Grundlage für ein fundiertes Wissens- und Beratungsangebot zu KI-gestützten Assistenzsystemen und Inklusion geschaffen werden.

Das Projekt strebt an, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben mithilfe von KI-gestützten Assistenzsystemen zu verbessern. Eine breite Teilnahme ermöglicht es den Forschenden, zielgruppenspezifische Daten zu erheben, um ein passgenaues Beratungs- und Schulungskonzept für KI-gestützte Assistenztechnologien zu entwickeln.

Die Befragung erfolgt über einen Online-Fragebogen, der vom 10. September 2024 bis zum 30. November 2024 zugänglich ist und etwa 20 Minuten in Anspruch nimmt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Erhobene Daten werden anonymisiert und streng vertraulich behandelt.

Die Bedarfsanalyse wird durchgeführt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V. (BAG BBW) für das Forschungsprojekt KI - Kompass Inklusiv. Zur Umfrage geht es hier:

Jetzt an der Umfrage teilnehmen!

28.08.2024 Geänderte Öffnungszeiten in der Außenstelle Bremerhaven des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - AVIB

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen – AVIB ändert seine Öffnungszeiten der Außenstelle in Bremerhaven. Ab dem 01. September 2024 gelten für Besucherinnen und Besucher folgende Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Freitags bleibt die Außenstelle künftig geschlossen. Der Grund für diese Änderung ist eine Neustrukturierung im Bereich Feststellungsverfahren Schwerbehindertenrecht, wodurch sich neue Aufgaben in größerem Umfang ergeben. Aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten in der Außenstelle ist es notwendig, die Öffnungszeiten entsprechend anzupassen. Telefonisch bleiben die Mitarbeiterinnen jedoch auch freitags erreichbar. In Ausnahmefällen können jedoch auch freitags nach vorheriger Terminvereinbarung Termine stattfinden.

Bei dieser Gelegenheit weist das AVIB darauf hin, dass alle Dienstleistungen auch auf elektronischem, telefonischem oder postalischem Wege erbracht werden können, die persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Die Integrations- und Inklusionsämter erweitern ihr Schulungsangebot um orts- und zeitunabhängige Online-Selbstlernkurse. In der digitalen Lernwelt der BIH-Akademie können Sie sich jetzt auch flexibel weiterbilden.
Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird.
Zum Start werden zwei Selbstlernkurse angeboten: „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ und SGB IX im Personalmanagement“.
Einen kurzen Film, der das neue Angebot vorstellt, finden Sie hier.

Der allgemeine Arbeitsmarkt in Deutschland wird seit vielen Jahren durch Inklusionsbetriebe bereichert. Inklusionsbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmungen, die regelmäßig eine Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Umfang von 30 % bis 50 % erfüllen. Die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen hat dabei einen besonderen Stellenwert. Im Land Bremen sind insgesamt 10 solcher Betriebe ansässig.
Gemeinsam mit der lag if und den Inklusionsbetrieben des Landes haben wir die Imagekampagne "Mehr Inklusion Bremen" ins Leben gerufen.

In den sozialen Medien, mit Kulturpostkarten und einer Plakatkampagne, die in den nächsten Wochen bunt und informativ Bremen und Bremerhaven bereichern wird, wollen wir gemeinsam ein Zeichen für die erfolgreiche Inklusion in der deutschen Arbeitswelt setzen. Das Ziel der Kampagne "Mehr Inklusion Bremen" ist es, mehr Unternehmen zu ermutigen, sich dem Integrationsprozess anzuschließen und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Unterstützen Sie mit Ihrem Unternehmen die Überwindung von Barrieren und schaffen Sie gemeinsam mit uns eine inklusive Gesellschaft. Hierbei stellt bereits die Besetzung eines einzelnen Arbeitsplatzes mit einem Menschen mit Behinderung einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion dar.

Wenn Sie die Kampagne unterstützen wollen, folgen Sie in den Sozialen Medien. Sie finden "Mehr Inklusion Bremen" bei Instagram, Facebook und LinkedIn. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage zur Kampagne oder auf der Seite des Integrationsamtes. Bei Fragen sprechen Sie auch gerne die Mitarbeiter:innen des Integrationsamtes an

Um ein positives Bild der Inklusionsmaßnahmen im gesamten Bundesland zu vermitteln und Unternehmen zu erreichen, die Interesse daran haben, sich dem Integrationsprozess anzuschließen und freie Stellen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, führen wir gemeinsam mit der lag if und einigen Inklusionsbetrieben des Landes die Imagekampagne "Mehr Inklusion Bremen" durch, die im Herbst 2023 starten wird.

Das Ziel der Kampagne "Mehr Inklusion Bremen" ist es, das Bewusstsein für Inklusion zu fördern und ein positives Bild der Inklusionsmaßnahmen in Bremen zu vermitteln.

Wir möchten Unternehmen dazu ermutigen, sich dem Integrationsprozess anzuschließen und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Indem wir die Vorteile und Chancen
der Inklusion hervorheben, streben wir eine vielfältigere und integrativere Arbeitswelt an. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch die gleichen Möglichkeiten und Rechte hat. Durch die gemeinsamen Bemühungen von Unternehmen, der Regierung und der breiten Öffentlichkeit möchten wir Bremen zu einem Vorreiter in Sachen Inklusion machen.

Wenn auch Sie die Kampagne "Mehr Inklusion Bremen" unterstützen wollen, folgen Sie ihr in den Sozialen Medien. Sie finden "Mehr Inklusion Bremen" bei Instagram, Facebook und LinkedIn.

So schnell sind vier Jahre vergangen: In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 2022 finden bundesweit in den Betrieben und Dienststellen die regelmäßigen Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung statt. Das Integrationsamt im Amt für Versorgung und Integration in Bremen (AVIB) unterstützt alle, die mit der Durchführung der Wahl in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle im Land Bremen befasst sind, umfassend bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen. Alle wichtigen Informationen und rechtlichen Grundlagen finden sich ab sofort in der Broschüre "Wahl der Schwerbehindertenvertretung".

Die Broschüre kann kostenfrei unter der Mailadresse office.integrationsamt@avib.bremen.de oder telefonisch unter (0421) 361 5295 angefordert werden. Zudem steht diese zusammen mit weiteren Informationen und Hilfen (unter anderem einem Wahlkalender) auch als Download zur Verfügung unter www.bih.de/integrationsaemter/themen-kompakt/sbv-wahl.

Abgerundet wird das Angebot durch das Schulungsangebot des Integrationsamtes. Die Termine und ein Anmeldeformular finden sich auf der Homepage des AVIB www.avib.bremen.de/integrationsamt/informations-und-bildungsangebote

Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben und Schutz in einem Frauenhaus und muss deshalb einen sicheren und schnellen Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus haben.

Unter www.frauenhaus-suche.de kann tagesaktuell die Aufnahmekapazität aller Frauenhäuser und Schutzwohnungen bundesweit öffentlich eingesehen werden. Die Veröffentlichung dieser Seite stellt einen Meilenstein im Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder dar. Von jetzt an können gewaltbetroffene Frauen selbstständig sehen wo sie aktuell Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus/ einer Schutzwohnung erhalten. Ebenso werden unterstützende Institutionen und Personen in die Lage versetzt, direkt, ohne Umwege über Dritte, einen Frauenhausplatz zu finden.

Die Website bietet zudem die Möglichkeit gezielt nach Kriterien, wie Barrierefreiheit oder auch der Anzahl der Kinder zu suchen. Die Seite ist in Englischer und Leichter Sprache übersetzt, weitere Sprachen folgen. Direkt über die Website unter der Rubrik Öffentlichkeitsmaterial sind ein Erklärvideo zur Handhabung der Seite und Druckvorlagen zum Aushängen der Informationen über die Website eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten:

In der aktuellen Ausgabe des Onlinemagazins „Wirtschaft in Bremen und Bremerhaven“ der Handelskammer Bremen wird über das Thema Inklusion und die Förderung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen durch das Amt für Versorgung und Integration Bremen – AVIB berichtet. Der Artikel kann über den folgenden Link aufgerufen werden: Inklusion: Ungenutztes Fachkräftepotenzial mit "viel Luft nach oben" – WIBB | Das Magazin der Handelskammer Bremen (handelskammer-magazin.de)

Die Schlagworte "demografischer Wandel" und "Fachkräftemangel" beschäftigen die Betriebe und Dienststellen auch im Lande Bremen immer stärker. Umso wichtiger wird es, Mitarbeiter*innen und deren Arbeitsleistung langfristig dem Unternehmen erhalten zu können – insbesondere auch schwerbehinderte Beschäftigte.

Damit sich Arbeitgeber und Interessenvertretungen sicher und fundiert im Schwerbehindertenrecht bewegen können, bietet das Integrationsamt im Amt für Versorgung und Integration Bremen vielseitige Informations- und Schulungsveranstaltungen rund um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und insbesondere zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an.

Das aktuelle Informations- und Schulungsprogramm für das zweite Halbjahr 2021 steht den Betrieben und Dienststellen ab dem 22.06.2021 online unter www.avib.bremen.de/Integrationsamt-12286 zur Verfügung.

Fragen zu einzelnen Schulungsveranstaltungen beantwortet Frau Haverkamp unter 0421/361-5295 oder birgit.haverkamp@avib.bremen.de.

Seit Anfang Mai 2021 können Bürgerinnen und Bürger beim AVIB online einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung ausfüllen und versenden. Das Verfahren ist verständlich und kundenfreundlich gestaltet. In dem übersichtlichen und selbsterklärenden Onlineformular werden Antragstellerinnen und Antragsteller Schritt für Schritt durch alle Themenbereiche geführt. Eine Registrierung und Eingabe eines Passwortes ist nicht nötig. Neben einem erstmaligen Antrag auf die Feststellung einer (Schwer-) Behinderung besteht auch die Möglichkeit, einen Änderungsantrag einer bereits bestehenden Feststellung des AVIB zu stellen. Sobald der Antrag online an das AVIB versendet wurde, erfolgt automatisch eine Zuordnung über das neue Fachverfahren Schweb.Net an die zuständige Sachbearbeitung.

Allerdings kann zunächst auf die Papierform noch nicht verzichtet werden. Aus rechtlichen Gründen müssen derzeit noch der Antrag wie auch die Einverständniserklärungen zum Einholen von Arztberichten handschriftlich unterzeichnet und mit der Post an das AVIB übersandt werden.

Den Online-Antrag erreichen Sie unter folgendem Link: schwebnet.bremen.de

Thorsten Spinn, David Geduldig und Joachim Ossmann (vlnr) bei der Vertragsunterzeichnung

Mit dem "Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung" erhalten Arbeitgeber einen Anreiz, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und auszubilden. Es können bis zu 100 Prozent vom Arbeitsentgelt für bis zu neun Monate übernommen werden.

Das Programm ist bereits im Jahr 2018 angelaufen. Die jetzige Verlängerung wurde zum Anlass genommen, die Förderbedingungen zu erweitern. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 7. April 2021 von der Arbeitsverwaltung und dem Amt für Versorgung und Integration Bremen unterzeichnet.

Das Arbeitsmarktprogramm wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt Bremen finanziert.
Durchgeführt wird es von der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven sowie den beiden Jobcentern in Bremen und Bremerhaven.

zur Pressemitteilung

Thomas Mundl, Leiter des Integrationsamtes und Petra Czapiewska, Personalleiterin des Geschmackslabors

Im März 2019 besuchte Thomas Mundl, Leiter des Integrationsamtes im Amt für Versorgung und Integration Bremen, den Betrieb Geschmackslabor event & catering GmbH.
Das im Jahr 2007 gegründete, inhabergeführte Unternehmen, das auf das Catering von großen Veranstaltungen und die Verpflegung von Kindergärten und Schulen spezialisiert ist, hat im Rahmen einer Firmenerweiterung, dieses in einen Inklusionsbetrieb überführt und dabei 12 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen. Im Zuge dieser Neuaufstellung wurde der Firmensitz von Bremerhaven an den Messestandort Bremen verlegt.

Das Integrationsamt hat die neu eingerichteten Arbeitsplätze mit einem Investitionszuschuss von je 25.000 € gefördert, insgesamt also 300.000 €, die aus Mitteln des Ausgleichsfonds des Bundes über das Sonderprogramm „Inklusionsinitiative II- AlleImBetrieb“ zur Verfügung gestellt werden konnten. Weiterhin fördert das Integrationsamt auch die laufenden Lohnkosten und gewährt einen Zuschuss für den besonderen Aufwand des Arbeitgebers.

Die neu eingestellten schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Behinderungen sind sowohl in der Küche/Spülküche als auch im Büro des Unternehmens beschäftigt.

Aktuell sind 10 Frauen und zwei Männer angestellt, darunter mehrere gehörlose Beschäftigte, Menschen mit Lern- und Körperbehinderungen sowie psychischen Erkrankungen.

Im Rahmen des Besuches erklärte die Personalleiterin des Geschmackslabors, Frau Petra Czapiewska, dass mit der Einstellung der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur eine Bereicherung der Personalstruktur des Betriebes erreicht worden ist, sondern auch schwerbehinderte Menschen und nicht behinderte Menschen, die an einer gemeinsamen Aufgabe arbeiten, viel voneinander lernen können.

Insoweit war es für das Unternehmen die richtige Entscheidung, einen Inklusionsbetrieb zu begründen.

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung erhalten Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr Unterstützung. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Das bundesweite Projekt Unternehmens-Netzwerk INKLUSION richtet sich unmittelbar an Betriebe und Unternehmen, um diese für mehr betriebliche Inklusion zu gewinnen. Der Onlineauftritt informiert über Projektinhalte, gibt einen Einblick in die Projektarbeit und informiert über aktuelle Projektereignisse. Arbeitgeber erhalten erste Antworten auf Fragen zur Inklusion und finden die zuständigen Beraterinnen und Berater in ihrem Bundesland. Das Unternehmens-Netzwerk INKLUSION ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V.

Weitere Informationen: Unternehmens-Netzwerk INKLUSION

Ab dem 01. Januar 2015 ist für Versorgungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz für Renten- und Heilbehandlungsleistungen das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Beschädigtenversorgung -
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf

Mit der Freischaltung der Webseite www.inklusion-gelingt.de ist der Startschuss für die Initiative der Wirtschaft für Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gefallen.

Mit einem neuen WEB-Portal haben die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks ihre Inititave Inklusion gelingt! gestartet.

Im Stadtführer Barrierefreies Bremen sind Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen, kulturellen und sozialen Einrichtungen, von Gastronomie und Hotels zusammengetragen worden. So sollen Alltag und Reisen in Bremen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte, Gehörlose und Menschen mit Lernbehinderungen erleichtert werden.

Den Stadtführer finden Sie unter www.bremen.de/barrierefrei.

Der neue Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat ist jetzt erhältlich.

Mehr Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen.

Den Antrag auf Ausstellung des Ausweises finden Sie unter Formulare/Antragstellung.

Das Versorgungsamt wurde in Amt für Versorgung und Integration Bremen umbenannt. Dieser Begriff soll die Aufgaben des Amtes besser kennzeichnen als der bisherige.