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Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des
Amtes für Versorgung und Integration Bremen - AVIB - (ehemals Versorgungsamt Bremen).
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen hat ein breit gefächertes Aufgabenfeld.
Es stellt zum Beispiel fest, ob und in welchem Grad eine Behinderung vorliegt und stellt Schwerbehindertenausweise für Menschen mit Behinderung aus.
Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts werden unter anderem monatliche Entschädigungszahlungen, Leistungen der Krankenbehandlung, Teilhabeleistungen und Einzelfallhilfen nach dem Sozialgesetzbuch XIV erbracht.
Für die Beurteilung der gesundheitlichen Verhältnisse ist der versorgungsärztliche Dienst zuständig. Er erstellt die gutachtliche Stellungnahme nach der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Das Dezernat Rechtsangelegenheiten ist zuständig für Widersprüche und Klagen. Sobald einem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, erfolgt eine erneute Prüfung durch das Dezernat Rechtsangelegenheiten.
Das Integrationsamt ist als Teil des Amtes für Versorgung und Integration Bremen Ansprechpartner für schwerbehinderte Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen.
Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen insbesondere den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, Aufklärungs-,
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen und die Verwendung der Ausgleichsabgabe.
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen verfügt über eine Außenstelle in Bremerhaven.
Sie befindet sich in der Barkhausenstr. 22, 27568 Bremerhaven.
Auch hier können Anträge gestellt und Beratungen in Anspruch genommen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte gleichermaßen auf Männer und Frauen.
Ihre Anregungen, Wünsche und Kritik nehmen wir gern entgegen.
Ihr Amt für Versorgung und Integration Bremen